WCAG 2.2: Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit
von Peter
Mit dem nahenden Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), sind Webseiteigentümer ab 28. Juni 2025 gesetzlich verpflichtet, die digitale Barrierefreiheit zu verbessern. Am 5. Oktober 2023 wurde dazu bereits der neue Webstandard WCAG 2.2 offiziell eingeführt.
Welche Auswirkung hat das Gesetz für Ihre Webseite und wie Sie jetzt schon tätig werden können.
Kurzfassung - Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das BFSG Unternehmen dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, barrierefrei anzubieten. Dies betrifft eine Vielzahl digitaler Angebote wie Websites, Apps, E-Books und Selbstbedienungsterminals.
Das BFSG richtet sich primär an B2C-Produkte und -Dienstleistungen.
Die Umsetzung der Barrierefreiheit orientiert sich an international anerkannten Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), mit Stufe AA als empfohlenem Konformitätslevel.
BFSG vs. WCAG: Wo liegt der Unterschied und wie hängen sie zusammen?
Das BFSG ist das Gesetz, das die Pflicht zur Barrierefreiheit vorschreibt und deren Einhaltung durchsetzt. Die WCAG sind die technischen Richtlinien und Standards, die detailliert beschreiben, wie diese Barrierefreiheit in der digitalen Welt umgesetzt werden muss.
WCAG 2.2.
Die Web Content Accessibility Guidelines, besser bekannt als WCAG, sind eine international anerkannte Sammlung von Empfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web. Diese Richtlinien sind seit mehr als zwei Jahrzehnten der maßgebliche Standard für die Gestaltung barrierefreier Webinhalte. Der Weg begann mit WCAG 1.0, das im Jahr 1999 veröffentlicht wurde, gefolgt von WCAG 2.0 im Jahr 2008 und WCAG 2.1 im Jahr 2018.
Die aktuelle Weiterentwicklung, das WCAG 2.2, wurde am 5. Oktober 2023 offiziell als empfohlener Webstandard verabschiedet. Diese Aktualisierung unterstreicht das anhaltende Engagement für die Verbesserung der Web-Barrierefreiheit und die Berücksichtigung sich ändernder Technologien und Nutzerbedürfnisse.
Das WCAG 2.2 bietet neue Richtlinien, dass digitale Inhalte für eine breitere Nutzergruppe zugänglich sind. Zur offiziellen W3C Meldung.
Stufen der Barrierefreiheit
Es gibt 3 Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Für jede Stufe gibt es eine Reihe von "Erfolgskriterien" (Leitlinien), die erfüllt werden müssen:
- Stufe A ist die grundlegendste Stufe der Zugänglichkeit. Wenn eine Website alle Kriterien der Stufe A erfüllt, verfügt sie über eine gute Grundlage für die Barrierefreiheit, stellt jedoch für viele Menschen mit Behinderungen immer noch Hindernisse in den Weg. Beispiel: Die Verwendung von alternativem Text für Bilder.
- Stufe AA baut auf Stufe A auf. Mit der empfohlenen Stufe AA werden die häufigsten Barrieren für Nutzer beseitigt. Das Ziel sollte daher sein, die eigene Webseite Stufe AA konform umzusetzen. Obwohl die WCAG-Stufe AA, die empfohlene Stufe für die Einhaltung ist, weisen die meisten Websites hier Mängel auf. Beispiel: Kontrast für Text und Hintergrund.
- Stufe AAA ist das höchste Level und baut wie Stufe AA auf den davor liegenden Stufen auf. Wo immer möglich, sollte die Stufe AAA erfüllt werden. Es wird jedoch nicht erwartet, dass eine gesamte Website die Stufe AAA erfüllt, da die Kriterien zum Teil nur unter bestimmten Umständen anwendbar sind. Beispiel: Untertitelung von Videos.
Auswirkungen des BFSG auf Ihre Webseite
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde eingeführt, um die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im digitalen Raum zu stärken. Es richtet sich daher in erster Linie an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen direkt an Endkunden verkaufen.
Für viele B2B-Unternehmen bedeutet das: Sie sind aktuell nicht verpflichtet, ihre digitalen Angebote gesetzlich barrierefrei zu gestalten. Auch sogenannte Kleinstunternehmen – mit weniger als zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro – sind von den Regelungen ausgenommen. Wichtig: Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Unternehmens, nicht der Umsatz einzelner digitaler Angebote wie z. B. eines Onlineshops.
Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick. Denn digitale Barrierefreiheit erweitert nicht nur potenziell die Zielgruppe, sie verbessert auch die Nutzerfreundlichkeit für alle. Wer sich heute mit den Anforderungen auseinandersetzt, schafft eine benutzerfreundlichere Online-Präsenz – und das ist nie verkehrt!
Handlungsempfehlungen: Ihre Webseite fit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) machen
Um die digitale Barrierefreiheit zu verbessern sollten Sie die Struktur Ihrer Webseite prüfen und ggf. überarbeiten, um sicherzustellen, dass sie den Richtlinien für Barrierefreiheit entspricht. Dazu zählen vor allem Anpassungen an der Navigation, Schriftgröße, Farbschemata und die Art und Weise, wie Medieninhalte präsentiert werden. Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Webseite mit Hilfstechnologien kompatibel ist, damit Nutzer, die z.B. Bildschirmleser verwenden, Ihre Inhalte problemlos nutzen können.
Als Minimum sollten Sie die Konformitätstufe mit A - AA anstreben, was bedeutet, dass Websites für alle zugänglich sind, einschließlich Menschen mit und ohne Behinderungen.
Einen Überblick über die Richtlinien finden Sie hier: WCAG Richtlinien vom W3C Standard
Hier einige Beispiele, wie Sie die digitale Barrierefreiheit verbessern:
- Unterstützen Sie Ihre Besucher dabei, die Webseite mühelos und verständlich zu nutzen, indem Sie klare Bezeichnungen und Beschreibungen verwenden, aussagekräftige Fehlermeldungen bereitstellen und allgemein die Lesbarkeit verbessern.
- Setzen Sie in der Farbgestaltung der Seite auf ausreichen Kontrast in, sowohl bei den Texten, Links, Buttons als auch bei den verwendeten Grafikelementen (Um die Anforderungen der Stufe AA zu erfüllen, sollte ein Kontrastverhältnis von 4,5:1 erreicht werden).
- Gewährleisten Sie, dass die Seite auch mithilfe der Tastatur problemlos navigierbar ist - hierbei ist insbesondere die korrekte Tabulatorreihenfolge und die angemessene Hervorhebung der ausgewählten Links zu beachten.
- Verwenden Sie auf Ihrer Seite eindeutige Seitentitel und vergeben Sie für Ihre Bilder klare und sprechende Alternativ Texte.
Neben unserem allgemeinen Website Audit erweitern wir unser Angebot nun um die Option eines digitalen Barrierefreiheit Checks für die Stufen A und AA. Mit dem Website Audit erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Performance, Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit Ihrer Webseite.
Fazit
Auch wenn durch das BFSG derzeit bestimmte B2B Unternehmen gesetzlich nicht verpflichtet sind, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, lohnt es sich grundsätzlich für alle, dieses Thema in der Webentwicklung mitzudenken.
Gute Barrierefreiheit verbessert die Nutzererfahrung für alle – nicht nur für Menschen mit Einschränkungen.
Deshalb denken wir digitale Barrierefreiheit von Anfang an mit. In unseren Webdesign-Projekten ist sie ein fester Bestandteil des Prozesses.